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Online-Shop Allgemeine Geschäftsbedingungen


§ 1 Geltungsbereich Kundenkreis und Anbieter

(1) Diese Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten in der Fassung, die zum Zeitpunkt der Bestellung gültig war, für alle Geschäftsbeziehungen (Angebote, Kaufverträge, Lieferungen und Dienstleistungen) zwischen uns, als Betreiber der Website https://www.hagebau-bolay.de . Betreiber des Online-Shops und Anbieter ist

hagebaucentrum bolay GmbH & Co. KG
diese vertreten durch die persönlich haftende Komplementärin hagebaucentrum Bolay Verwaltungs-GmbH
Dieselstraße 11
71277 Rutesheim

diese vertreten durch die Geschäftsführer:
Frieder Bolay, Christina Almert, Maximilian Hoffart
tätigen.
Tel: 07152/5006-0
E-Mail: info@hagebau-bolay.de
und Bestellern / Käufern, die unser Internet-Angebot und insbesondere unseren Online-Shop https://shop.hagebau-bolay.de (nachfolgend "Online-Shop") nutzen ("Kunde(n)").


(2) Das Warenangebot in unserem Online-Shop richtet sich ausschließlich an volljährige Käufer. Unsere Leistungen und Lieferungen an erfolgen den Kunden ausschließlich als Endabnehmer und auf der Grundlage der nachstehenden Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen (nachfolgend auch "AGB"). Diese AGB liegen allen Angeboten und Vereinbarungen zwischen uns und dem Kunden als Verbraucher (jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können) oder als Unternehmer (natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt) sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich rechtliche Sondervermögen, zugrunde. Der Kunde bestätigt dies mit seiner Registrierung und im Rahmen der Bestellung im Online-Shop. Die AGB gelten für die Dauer der gesamten Geschäftsverbindung als anerkannt. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden sind nur dann verbindlich, wenn wir diese schriftlich anerkannt haben.

(3) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Unternehmen auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

(4) Geschäftsbedingungen des Kunden, die unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechen, finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen. Abweichende Vereinbarungen sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind.

(5) Vertragssprache ist ausschließlich deutsch.

(6) Der Kunde kann die derzeit gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf der Website abrufen und ausdrucken.



§ 2 Darstellung der Produkte, Preise im Online-Shop, Lieferfristen

(1) Die Präsentation der Produkte im Online-Shop stellt keinen verbindlichen Antrag (Angebot) auf den Abschluss eines Kaufvertrages dar. Vielmehr handelt es sich um eine unverbindliche Aufforderung, im Online-Shop Waren zu bestellen. Eventuell durch uns gemachte Angebote sind unverbindlich; Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.

(2) Angegebene (Verkaufs)Preise gelten nur dann als Festpreise, wenn sie von uns schriftlich zusagt sind. Bei Frankopreisen sind volle Lastzugladungen vorausgesetzt. Kleinmengen bedingen zusätzliche Frachtkosten.

(3) Angegebene Lieferfristen gelten vorbehaltlich richtiger sowie rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei denn, dass wir verbindliche Lieferfristen schriftlich zusagen.

(4) Die bildliche Darstellung der Produkte im Online-Shop, Proben und Muster gelten als annähernde Anschauungsstücke für Qualität, Abmessung und Farbe ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit.



§ 3 Angebot, Vertragsschluss

(1) Mit Anklicken des Buttons „Jetzt zahlungspflichtig bestellen“ geben Sie ein verbindliches Kaufangebot ab (§ 145 BGB).

(2) Nach Eingang des Kaufangebots erhalten Sie eine automatisch erzeugte E-Mail, mit der wir bestätigen, dass wir Ihre Bestellung erhalten haben ("Eingangsbestätigung"). Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme Ihres Kaufangebots dar. Ein Vertrag kommt durch die Eingangsbestätigung noch nicht zustande.

(3) Ein Kaufvertrag über die Ware kommt erst zustande, wenn wir ausdrücklich die Annahme des Kaufangebots gegenüber dem Kunden (bspw. durch E-Mail) erklären oder wenn wir die Ware – ohne vorherige ausdrückliche Annahmeerklärung – an Sie versenden.

(4) Die auf den Produktseiten genannten Preise sind netto und verstehen sich zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Versand- und Frachtkosten, Zölle und ähnliche Abgaben hat der Kunde zu tragen.



§ 4 Lieferung, Verzug und Unmöglichkeit

(1) Für Lieferungen ist die Verladestelle Erfüllungsort; bei Anlieferung trägt der Kunde die Gefahr. Lieferung erfolgt an die vereinbarte Stelle; bei geänderter Anweisung trägt der Kunde die Kosten. Es gelten unsere Versandbedingungen ("Wichtige Hinweise zu Ihrer Lieferung") , auf welche wir verweisen und die unter https://shop.hagebau-bolay.de/versand einsehbar sind. Die Lieferadresse kann von der Rechnungsadresse abweichen. Wird keine Lieferadresse angegeben, wird an die Rechnungsadresse geliefert.

(2) Die Lieferzeiten werden auf der Produktseite oder im Bezahlvorgang angezeigt. Von uns angegebene Fristen für den Versand der Ware gelten stets nur annähernd und können um bis zu 12 Werktage überschritten werden. Dies gilt nicht, sofern ein fester Versandtermin vereinbart ist.

(3) Falls die Ware ohne unser Verschulden nicht oder trotz rechtzeitiger Nachbestellung nicht rechtzeitig lieferbar ist, sind wir zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. Wir werden die Nichtverfügbarkeit der Ware dem Kunden unverzüglich anzeigen und ihm im Falle eines Rücktritts seine an uns geleisteten Zahlungen unverzüglich erstatten.

(4) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, bestimmen wir die angemessene Versandart und das Transportunternehmen nach unserem billigen Ermessen. Innerhalb des von uns in den Versandbedingungen festgelegten Kerngebiets liefern wir in der Regel mit unserem eigenen Fuhrpark zu den in den Versandbedingungen oder im Bestellvorgang angegeben Preisen aus. Die Versandkosten richten sich nach den Entfernungskilometern zwischen unserem Auslieferungslager und dem vom Kunden angegebenen Lieferort.

(5) Hat der Kunde in einer Bestellung mehrere getrennt nutzbare Produkte gekauft, können wir diese auch in mehreren getrennten Lieferungen versenden, wobei wir die dadurch verursachten zusätzlichen Versandkosten tragen. Ist jedoch im Online-Shop eines der bestellten Produkte als nicht auf Lager gekennzeichnet und erklärt der Kunde seinen Wunsch nach einer Vorablieferung der auf Lager befindlichen Produkte, trägt er die dadurch entstehenden zusätzlichen Versandkosten. Die gesetzlichen Rechte des Kunden in Bezug auf die rechtzeitige und ordnungsgemäße Belieferung werden dadurch nicht beschränkt.

(6) Lieferung frei Baustelle oder frei Lager bedeutet Anlieferung ohne Abladen unter der Voraussetzung einer mit schwerem Lastzug befahrbaren Anfuhrstraße. Verlässt das Lieferfahrzeug auf Weisung des Kunden die befahrbare Anfuhrstraße, so erfolgt dies auf Verantwortung, Kosten und Haftung des Kunden; der Kunde haftet für diesen Fall insbesondere für auftretenden Schaden an der Ware oder dem Transportfahrzeug. Die Erhaltung und Reinigung von durch die Befuhr entstandenen Schmutz an den Anfuhrstraßen, liegt ausschließlich in der Verantwortung des Kunden.

(7) Das Abladen hat unverzüglich und sachgemäß durch den Kunden zu erfolgen. Wartezeiten werden dem Kunden berechnet. Bordkranentladung ist nur auf gut gefestigtem Grund möglich. Wird das Absetzen der anzuliefernden Baustoffe o.ä. verlangt, sind entsprechende Vorkehrungen für deren einwandfreie Tragfähigkeit für die auftretenden Lasten, bauseits zu schaffen. Die Entscheidung über die Machbarkeit der Entladung trifft der Fahrer.

(8) Die Abladekosten trägt der Kunde. Die Kosten für Verpackung und Paletten – soweit es sich nicht um Leihpaletten handelt – gehen zu Lasten des Kunden. Einwegpaletten werden nicht belastet. Leihpaletten sind unverzüglich und ohne Frachtkosten für uns an die von uns angegebene Anschrift zurückzusenden, spätestens 4 Wochen nach Anlieferung. Nach Eingang mangelfreier Paletten erfolgt eine Erstattung abzüglich unserer allgemein geltender Palettentauschgebühr, deren Höhe sich aus der Auftragsbestätigung oder der Rechnung ergibt. Bei Eigenpaletten unserer Lieferanten (Werkspaletten) richtet sich der Berechnungspreis für die Palettenrückgabe nach den Bedingungen der Lieferanten.

(9) Warenrücknahmen insbesondere von Wand- und Bodenfliesen, Sonderanfertigungen oder auf besonderen Wunsch des Kunden beschaffte Ware ist ausgeschlossen, es sei denn der Kunde ist Verbraucher und hat wirksam von seinem Widerrufsrecht (§ 10 der AGB) Gebrauch gemacht . Bei freiwilliger Rücknahme der von uns gelieferten Materialien gehen anfallende Frachtkosten zu Lasten des Kunden. Die Korrektur-Rechnung erfolgt nur unter Vorlage der Originalrechnung.

(10) In Fällen höherer Gewalt sind wir für die Dauer und im Umfang der Auswirkung von der Verpflichtung zur Lieferung befreit. Höhere Gewalt ist jedes außerhalb unseres Einflussbereichs liegende Ereignis, durch das wir ganz oder teilweise an der Erfüllung unserer Verpflichtungen gehindert werden, einschließlich Feuerschäden, Überschwemmungen, Streiks und rechtmäßiger Aussperrungen, unerwartet auftretender Pandemien oder Epidemien sowie nicht von uns verschuldeter Betriebsstörungen oder behördlicher Verfügungen. Versorgungsschwierigkeiten und andere Leistungsstörungen auf Seiten unserer Vorlieferanten gelten nur dann als höhere Gewalt, wenn der Vorlieferant seinerseits durch ein Ereignis gem. S. 1 an der Erbringung der ihm obliegenden Leistung gehindert ist.

(11) Soweit wir hiervon betroffen sind, werden wir dem Kunden unverzüglich den Eintritt sowie den Wegfall der höheren Gewalt anzeigen und uns nach besten Kräften bemühen, die höhere Gewalt zu beheben und in ihren Auswirkungen so weit wie möglich zu beschränken.

(12) Bei Eintritt höherer Gewalt werden wir uns über das weitere Vorgehen mit dem Kunden abstimmen und festlegen, ob nach ihrer Beendigung, die während dieser Zeit nicht gelieferten Produkte nachgeliefert werden sollen. Ungeachtet dessen ist jede Vertragspartei berechtigt, von den hiervon betroffenen Bestellungen zurückzutreten, wenn die höhere Gewalt mehr als 16 Wochen seit dem vereinbarten Lieferdatum andauert. Das Recht jeder Vertragspartei, im Falle länger andauernder höherer Gewalt den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt.



§ 5 Zahlung, Verzug des Kunden

(1) Ist Lieferung auf Rechnung vereinbart, sind unsere Rechnungen sofort nach Lieferung der Ware und Zugang der Rechnung beim Kunden zur Zahlung fällig. Die Gewährung eines Zahlungszieles bedarf der schriftlichen Vereinbarung.

(2) Rechnungsregulierung durch Scheck oder Wechsel erfolgt zahlungshalber und bedarf unserer Zustimmung; Diskont, Wechselspesen und Kosten trägt der Kunde.

(3) Die Verzugs- und Fälligkeitszinsen im Sinne des § 353 HGB richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften der §§ 247, 288 Abs. 2 BGB. Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt uns vorbehalten.

(4) Bei Zahlungsschwierigkeiten des Kunden, insbesondere auch bei nicht ausgeglichenen Forderungen durch den Kunden aus vorangegangenen Rechtsgeschäften, Zahlungsverzug, Scheck- oder Wechselprotest, sind wir berechtigt, weitere Lieferungen nur gegen Vorauskasse auszuführen, alle offenstehenden – auch gestundeten – Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen und gegen Rückgabe zahlungshalber hereingenommener Wechsel Barzahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.

(5) Ist der Kunde nicht Verbraucher, gelten unsere Rechnungen als anerkannt, wenn nicht innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich widersprochen wird. Wir werden den Kunden mit jeder Rechnung hinüber unterrichten.

(6) Der Kunde verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts aus früheren oder anderen Geschäften der laufenden Geschäftsverbindung. Die Aufrechnung von Gegenforderungen ist nur zulässig, soweit diese von uns anerkannt und zur Zahlung fällig oder rechtskräftig festgestellt sind. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.



§ 6 Mängelrüge, Gewährleistung; Verjährung

(1) Die Ansprüche des Kunden aus der Gewährleistung setzen voraus, dass dieser, sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann handelt, seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nachgekommen ist. Für diesen Fall gilt, dass die gelieferten Gegenstände unverzüglich nach Ablieferung an den Kunden oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen sind. Sie gelten hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Unter¬suchung erkennbar gewesen wären, als vom Kunden genehmigt, wenn uns nicht binnen 7 (sieben) Werktagen nach Ablieferung eine schriftliche Mängelrüge zugeht. Hinsichtlich anderer Mängel gelten die Liefergegenstände als vom Kunden genehmigt, wenn die Mängelrüge uns nicht binnen 7 (sieben) Werktagen nach dem Zeitpunkt zugeht, in dem sich der Mangel zeigte; war der Mangel bei normaler Verwendung bereits zu einem früheren Zeitpunkt offensichtlich, ist jedoch dieser frühere Zeitpunkt für den Beginn der Rügefrist maßgeblich. Auf unser Verlangen ist ein beanstandeter Liefergegenstand frachtfrei an uns zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergüten wir die Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.

(2) Bei Sachmängeln der gelieferten Gegenstände sind wir nach unserer innerhalb angemessener Frist zu treffenden Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, d.h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.

(3) Beruht ein Mangel auf unserem Verschulden, kann der Kunde unter den in § 8 bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen.

(4) Bei Mängeln von Bauteilen anderer Hersteller, die wir aus lizenzrechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht beseitigen können, werden wir nach unserer Wahl unsere Gewährleistungsansprüche gegen die Hersteller und Lieferanten für Rechnung des Kunden geltend machen oder an den Kunden abtreten. Gewährleistungsansprüche gegen uns bestehen bei derartigen Mängeln unter den sonstigen Voraussetzungen und nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen den Hersteller und Lieferanten erfolglos war oder, bspw. aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist. Während der Dauer des Rechtsstreits ist die Verjährung der betreffenden Gewährleistungsansprüche des Kunden gegen uns gehemmt.

(5) Die Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde ohne unsere ohne Zustimmung die gelieferten Produkte ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.

(6) Transportschäden sowie Schäden, die durch Mängel an den gelieferten Waren verursacht werden, sind uns unverzüglich unter Angabe der verarbeiteten Ware sind uns unverzüglich – mindestens in Textform - anzuzeigen.

(7) Stellt der Kunde einen Mangel fest, darf er den Kaufgegenstand nicht bearbeiten, verkaufen, etc. bis eine Beweissicherung mit uns oder ein gerichtliches Beweisverfahren durchgeführt wurde oder eine einvernehmliche Regelung mit uns getroffen wurde.

(8) Die Verjährungsfrist von Gewährleistungsansprüchen für die gelieferte Ware beträgt zwei Jahre ab Erhalt der Ware. Ist der Kunde Unternehmer, so beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr. Eine im Einzelfall mit dem Kunden vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung für Sachmängel, für den Fall, dass der Kunde Unternehmer ist; ist der Kunde Verbraucher, beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr. Diesen Fristen gelten nicht für Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen unserseits oder unserer Erfüllungsgehilfen, welche jeweils nach den gesetzlichen Vorschriften verjähren.



§ 7 Haftung

(1) Unsere Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insb. aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses § 7 eingeschränkt.

(2) Wir haften nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung des Liefergegenstands, dessen Freiheit von Rechtsmängeln sowie solchen Sachmängeln, die seine Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigen, sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Kunden die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstands ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Kunden oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken.

(3) Soweit wir gem. § 7 Abs. (2) dem Grunde nach auf Schadensersatz haften, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die wir bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen haben oder die wir bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind. Die vorstehenden Regelungen dieses Abs. (3) gelten nicht im Fall vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens unserer Organmitgliedern oder leitenden Angestellten.

(4) Ist der Kunde kein Verbraucher, ist im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit unsere Ersatzpflicht für Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden auf einen Betrag von 10 % des Kauf- oder Lieferpreises je Schadensfall beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.

(5) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen.

(6) Soweit wir im Zusammenhang mit der Bestellung technische Auskünfte geben oder beratend tätig werden und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihm geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung. Dies gilt insbesondere für Hinweise oder Ratschläge im Rahmen der Rubrik "Service" (insbesondere "Bauratgeber") unserer Website.

(7) Die Einschränkungen dieses § 7 gelten nicht für die unsere Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale iSv § 444 BGB, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

(8) Beim Umgang mit gelieferten / gekauften Produkten sind die Herstellerhinweise und Anleitungen sowie die Angaben auf den Verpackungen zu beachten. Defekte Geräte und Maschinen müssen unverzüglich außer Betrieb genommen werden.

(9) Falls Massenberechnungen durch unsere Mitarbeiter verlangt werden, erfolgen diese hinsichtlich Richtigkeit auf Gefahr des Kunden. Ansprüche wegen Mehr-, Minder- oder Falschberechnung werden ausgeschlossen.



§ 8 Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zum vollständigen Erhalt des Kaufpreises und Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden Forderung und der im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand nach entstandenen Forderungen als Vorbehaltsware unser Eigentum. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung oder die Saldoziehung und deren Anerkennung heben den Eigentumsvorbehalt nicht auf. Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Kunden eine wechselmäßige Haftung unsererseits begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Kunden als Bezogenen. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir zur Rücknahme der Vorbehaltsware nach Mahnung berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet.

(2) Wird Vorbehaltsware vom Kunden zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für uns als Verkäufer, ohne dass wir hieraus verpflichtet werden; die neue Sache wird dann unser Eigentum. Bei Verarbeitung zusammen mit nicht dem Kunden gehörender Ware erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verarbeitung. Wird die Vorbehaltsware mit nicht uns gehörender Ware gemäß §§ 947, 948 BGB verbunden, vermischt oder vermengt, so werden wir Miteigentümer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Erwirbt der Kunde durch Verbindung, Vermischung oder Vermengung Alleineigentum, so überträgt er schon jetzt an uns Miteigentum nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verbindung, Vermischung oder Vermengung. Der Kunde hat in diesen Fällen die in unserem Eigentum oder Miteigentum stehende Sache, die ebenfalls als Vorbehaltsware im Sinne der nachfolgenden Bestimmungen gilt, unentgeltlich zu verwahren.

(3) Wird Vorbehaltsware vom Kunden allein oder zusammen mit nicht uns gehörender Ware veräußert, so tritt der Kunde schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest an uns ab; wir nehmen die Abtretung an. Der Wert der Vorbehaltsware ist der Rechnungsbetrag zuzüglich eines Sicherungsaufschlages von 10%, der jedoch außer Ansatz bleibt soweit Rechte Dritter entgegenstehen. Wenn die weiterveräußerte Vorbehaltsware in unserem Miteigentum steht, so erstreckt sich die Abtretung der Forderungen auf den Betrag, der unserem Anteilswert am Miteigentum entspricht. Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend für den verlängerten Eigentumsvorbehalt; die Vorausabtretung gemäß Abs. 3 Satz 1 und 3 erstreckt sich auf die Saldoforderung.

(4) Wird Vorbehaltsware vom Kunden als wesentlicher Bestandteil in das Grundstück eines Dritten eingebaut, so tritt der Kunde schon jetzt die gegen den Dritten oder den, des es angeht, entstehenden Forderungen auf Vergütung in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware, mit allen Nebenrechten, einschließlich eines solchen auf Einräumung einer Sicherungshypothek, mit Rang vor dem Rest an uns ab; wir nehmen die Abtretung an. Abs. 3 Satz 2 und 3 gelten entsprechend.

(5) Wird Vorbehaltsware vom Kunden als wesentlicher Bestandteil in sein Grundstück eingebaut, so tritt der Kunde schon jetzt die aus der gewerbsmäßigen Veräußerung des Grundstücks oder von Grundstücksrechten entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes des Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und mit Rang vor dem Rest an uns ab; Wir nehmen die Abtretung an. Abs. 3 Satz 2 und 3 gelten entsprechend.

(6) Der Kunde ist zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware nur im üblichen, ordnungsgemäßen Geschäftsgang und nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Forderungen im Sinne von Abs. 3, 4 und 5 auf uns tatsächlich übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändung oder Sicherungsübereignung, ist der Kunde nicht berechtigt.

(7) Wir ermächtigen den Kunden unter Vorbehalt des Widerrufs zur Einziehung der gemäß Abs. 3, 4 und 5 abgetretenen Forderungen. Wir werden von der eigenen Einziehungsbefugnis keinen Gebrauch machen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen, auch gegenüber Dritten, nachkommt. Auf unser Verlangen hat der Kunde die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen; Wir sind aber befugt, den Schuldner die Abtretung auch selbst anzuzeigen.

(8) Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die abgetretenen Forderungen hat uns der Kunde unverzüglich unter Übergabe für den Widerspruch notwendigen Unterlagen zu unterrichten.

(9) Mit Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung der Insolvenz, eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens erlöschen das Recht zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware und die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen; bei einem Scheck- oder Wechselprotest erlischt die Einzugsermächtigung ebenfalls.

(10) Übersteigt der Wert eingeräumten Sicherheiten die Forderungen um mehr als 20%, so sind wir insoweit zur Rückübertragung oder Freigabe nach unserer Wahl verpflichtet. Mit Tilgung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung gehen das Eigentum aus der Vorbehaltsware und die Forderungen an den Kunden über.

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§ 9 Belehrung und Information über das Widerrufsrecht

 

Widerrufsbelehrung gegenüber Verbraucher

(1) Widerrufsrecht
Als Verbraucher können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Bei wiederkehrender Lieferung gleichartiger Waren oder Teillieferungen nicht vor Eingang der ersten Teillieferung.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns:

hagebaucentrum bolay GmbH & Co. KG
Dieselstraße 11
71277 Rutesheim
E-Mail: info@hagebau-bolay.de

mittels einer eindeutigen Erklärung über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür unser Muster-Widerrufsformular verwenden oder eine andere eindeutige Form der Erklärung. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich per E-Mail eine Bestätigung über den Eingang Ihres Widerrufs übermitteln.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

(2) Widerrufsfolgen
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Dazu gehören auch die Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben). Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absenden.

Wir tragen die unmittelbaren Kosten für Rücksendungen von paketversandfähiger Ware aus Deutschland, sofern es sich um Bestellungen von Privatkunden, d.h. Verbrauchern im Sinne von §13 BGB, handelt.
Bitte beachten Sie, dass die Rücksendung der Ware an nachfolgende Adresse zu richten ist:
hagebaucentrum bolay GmbH & Co.KG
Schillerstraße 68
71277 Rutesheim

Wir tragen nicht die Kosten für Rücksendungen von nicht-paketversandfähigen Waren. Für den Rückversand von Speditionssendungen werden wir in Abstimmung mit Ihnen gegebenenfalls eine Abholung vereinbaren. Wir berechnen pauschal 69 EUR pro Speditionspalette (inkl. MwSt.) für Retouren aus Deutschland.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Ende der Widerrufsbelehrung


 

(3) Das Widerrufsrecht besteht gemäß § 312d Abs. 4 Nr. 1 BGB nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.

(4) Wird der Vertrag im Ganzen widerrufen, so tragen wir auch die Versandkosten der Ware zum Verbraucher (Hinsende-Kosten).

Ein Muster-Widerrufsformular entnehmen Sie bitte hier.



§ 10 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Der zwischen uns und dem Kunden bestehende Kaufvertrag unterliegt vorbehaltlich zwingender internationalprivatrechtlicher Vorschriften dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens.

(2) Ist der Kunde Kaufmann iSd § 1 Abs. 1 HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so sind die Gerichte an unserem Betriebssitz für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem betreffenden Vertragsverhältnis - auch für Wechsel- und Scheckklagen - ausschließlich zuständig. In allen anderen Fällen können wir oder der Kunde Klage vor jedem aufgrund gesetzlicher Vorschriften zuständigen Gericht erheben.



§ 11 Zusätzliche Vereinbarung für Kaufleute

Ist der Kunde Kaufmann iSd § 1 Abs. 1 HGB gelten die nachfolgenden zusätzlichen Bedingungen:
(1) Für unter § 377 HGB fallenden Geschäfte gilt: Auch nicht offensichtliche sowie sich auch bei oder nach der Verarbeitung ergebende Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens innerhalb von 7 (sieben) Werktagen, zu rügen. Die Untersuchungspflicht nach § 377 HGB bleibt bestehen.

(2) Sind unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Kunden nicht mit dem Angebot zugegangen oder wurden sie ihm nicht bei anderer Gelegenheit übergeben, so finden sie auch Anwendung, wenn er sie aus einer früheren Geschäftsverbindung kannte oder kennen müsste.

(3) Kreuzen sich zwei Bestätigungsschreiben, die abweichende Bestimmungen enthalten, so gilt der Inhalt unseres Bestätigungsschreibens.

(4) Die Nichteinhaltung eines Liefertermins oder einer Lieferfrist durch uns berechtigt den Kunden zur Geltendmachung von ihm gesetzlich zustehenden Rechten erst, wenn er uns eine angemessene, mindestens 14 Tage betragende, Nachfrist gesetzt hat.

(5) Soweit wir Leistungen erbringen oder an solchen mitwirken, tragen wir die Gefahr nur bis zur Abnahme des Gewerks. Wird das Gewerk vor der Abnahme durch höhere Gewalt oder andere von uns nicht zu vertretende Umstände beschädigt oder zerstört, so haben wir Anspruch auf Bezahlung der ausgeführten Arbeiten, einschließlich der uns bis dahin entstandenes Kosten. Wenn der Kunde ohne unsere Zustimmung die Nachbesserungen selbst vornimmt oder vornehmen lässt, ohne uns Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben, entfällt unsere Haftung. Wenn wir auf Wunsch des Kunden Aufwendungen machen, und es stellt sich heraus, dass es sich um von uns nicht zu vertretende Mängel handelt, ist der Kunde zum Ersatz uns entstandener Kosten verpflichtet.

(6) Erfüllungsort und Gerichtsstand für kaufmännische Kunden ist ausschließlich der Sitz unserer Firma.



§ 12 Datenverarbeitung

Wir dürfen die die jeweiligen Kaufverträge betreffenden Daten nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorschriften verarbeiten und speichern. Die Einzelheiten ergeben sich aus der auf unserer Website verfügbaren Datenschutzerklärung.



§ 13 Rücknahme von Elektro- oder Elektronikgeräten

(1) Beim Erwerb eines Elektro- oder Elektronikgerätes hat der Kunde das Recht, ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, an uns zurückzugeben. Hierzu erhält der Kunde im Rahmen des Bestellprozesses Informationen über die Abwicklung der Rückgabe. Die Information wird dem Kunden im Zusammenhang mit der Versandbestätigung zur Verfügung gestellt.

(2) Wir sind außerdem verpflichtet, bis zu drei Elektro- bzw. Elektronikaltgeräte je Geräteart, die in keiner ihrer äußeren Abmessungen größer als 25 cm sind, kaufunabhängig zurückzunehmen. soweit wir als Distributor an Fachhändler verkaufen, welche die von uns im Online-Shop bezogenen Geräte nicht selber als Endnutzer nutzen, sind wir nicht zur Rücknahme verpflichtet. Informationen dazu, was nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz unter einem Elektro- oder Elektronikgerät zu verstehen ist, finden sich unter https://www.gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/.



§ 14 Sonstiges

(1) Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.

(2) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt.

(3) Soweit diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.

(4) Auf Verträge zwischen uns und Ihnen ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar unter Ausschluss der Bestimmungen der United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG, „UNKaufrecht“).



§ 15 Hinweise

Hinweis gemäß Altölverordnung (AltölVO)
Verbrennungsmotoren- oder Getriebeöl gehört nach Gebrauch in eine Altölannahmestelle. Unsachgemäße Beseitigung von Altöl gefährdet die Umwelt. Geeignete Altölannahmestellen finden Sie im Internet oder in der örtlichen Presse.

Hinweise gemäß Batteriegesetz (BattG)
Weil wir auch Batterien und Akkus bzw. solche Geräte verkaufen, die Batterien und Akkus enthalten, sind wir nach dem Batteriegesetz (BattG) verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen: Batterien und Akkus dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden, sondern Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien und Akkus gesetzlich verpflichtet. Altbatterien können Schadstoffe enthalten, die bei nicht sachgemäßer Lagerung oder Entsorgung die Umwelt, andere Menschen und Tiere oder Ihre eigene Gesundheit beeinträchtigen können. Batterien enthalten aber auch wichtige Rohstoffe wie z.B. Eisen, Zink und Mangan oder Nickel und werden wieder verwertet. Sie können die Batterien nach Gebrauch entweder an uns zurücksenden oder in unmittelbarer Nähe (z.B. im Handel oder in kommunalen Sammelstellen) unentgeltlich zurückgeben. Die durchgekreuzte Mülltonne bedeutet, dass Sie Batterien und Akkus nicht im Hausmüll entsorgen dürfen.

Durchgestrichene Mülltonne


Hinweise gemäß Elektrogesetz (ElektroG)
Seit 2006 dürfen alte Elektrogeräte zur Entsorgung nicht mehr in den Hausmüll geworfen werden, sondern müssen getrennt von diesem entsorgt werden. Ziel dabei ist es, die Umwelt zu schonen, da in Elektrogeräten gegebenenfalls auch gefährliche Inhaltsstoffe enthalten sein können. Zudem sollen die wertvollen und zum Teil seltenen Komponenten in den Geräten einer Wiederverwertung zugeführt werden.
Bei der Entsorgung ist jeder Besitzer von Altgeräten gefordert einen Beitrag zu Umweltschutz und der Wiederverwertung von Rohstoffen und Materialien zu leisten. Durch eine Abgabe der Geräte an den zugelassenen Rücknahmestellen im Handel und bei den Kommunen ist eine fach- und sachgerechte Entsorgung sichergestellt.
Das folgende Symbol auf Elektrogeräten und/oder deren Verpackungen weist darauf hin, dass dieses Gerät nur separiert von anderen Abfall-Arten und nicht über den Hausmüll (graue oder gelbe Tonne, Papiermüll, Biotonne oder Glascontainer) entsorgt werden darf.

Durchgestrichene Mülltonne


Nach ElektroG II dürfen sämtliche Leuchten (z.B. Wohnraum-, Außen-, Einbauleuchten) nicht mehr in den normalen Restmüll entsorgt werden. Sie können separat und kostenlos bei entsprechenden Sammelstellen abgegeben werden.

Hinweise gemäß Verpackungsgesetz (VerpackG)
Es ist untersagt, schadstoffhaltige Füllgüter im Hausmüll zu entsorgen. Als unser Kunde haben Sie aber die Möglichkeit, die entsprechenden gebrauchten Artikel bei uns zurückzugeben oder bei Ihrem lokalen / regionalen Wertstoffhandel kostenfrei entsorgen zu lassen. Zu den schadstoffhaltigen Füllgütern zählen z.B. verschiedene Öle, flüssige Brennstoffe, giftige Gemische und MDI haltige Bauschäume.

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