Rückgabe von Verpackungsmaterial und Batterien
Hinweis zur Rückgabe von Verpackungsmaterial
Gemäß Verpackungsgesetz § 15 Absatz 1 Nr. 5 weisen wir darauf hin, dass du die von uns gelieferten Verpackungsmaterialien gerne in unserer Niederlassung zurückgeben darfst und wir führen diese sodann dem Recycling zu. Alternativ vermeiden wir gemeinsam zusätzliche Kosten, Zusatztransporte und zusätzliche Emissionen, wenn du die Verpackungsmaterialien selbst direkt dem Recycling zuführen. Darunter zählen beispielsweise unter anderem:
- Transportverpackungen
- Verkaufs- und Umverpackungen, die typischerweise nicht bei Endverbraucher*innen anfallen
- Verkaufs- und Umverpackungen, die sich aus Umweltunverträglichkeit nicht über die Systembeteiligung entsorgen lassen
- Verkaufsverpackungen mit Inhalten, die Schadstoffe enthalten
Bitte beachte, dass diese resteentleert sein müssen. Ansonsten können wir die Rücknahme verweigern.
Des Weiteren dürfen von uns gelieferte Folien, Bänder oder Paletten zurückgegeben werden.
Hinweis zur Rückgabe von Batterien
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, dich auf folgendes hinzuweisen:
Du bist zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet. Du kannst Altbatterien, die wir als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben, unentgeltlich an unseren Standorten zurückgeben. Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung:
Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll gegeben werden darf.
Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.
Bitte beachte die vorstehenden Hinweise.
